Schwerhöriger hat Anspruch auf Bluetooth-Hörgeräte-Zubehör für Mobilfunktelefonie (09.09.2020)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schwerhöriger gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf ein Bluetooth-Hörgeräte-Zubehör für Mobilfunktelefonie hat.

(SG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019 - S 8 KR 1441/15)