Das Bundessozialgericht hat die Aufhebung eines Schiedsspruchs bestätigt, der die Festsetzung von Vergütungen und Entgelten einer Pflegeeinrichtung zum Gegenstand hatte. Die Schiedsstelle ist in mehrfacher Hinsicht nicht gesetzeskonform vorgegangen.
(BSG, Urteil vom 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R)