Scan der Unterschrift reicht nicht zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages aus (14.04.2022)

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht
aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen
worden ist, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun bestätigt hat.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21)