Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber zu hoch eingruppiert, kann dies eine Korrektur dieser Eingruppierung ohne Änderungskündigung rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte die vom Arbeitgeber vorgenommene Rückgruppierung von der zunächst gewährten Eingruppierung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen...
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2019 - 17 Sa 2297/18)