Rückgruppierung bei Begünstigung von Personalratsmitgliedern durch zu hohe Eingruppierung zulässig (19.11.2019)

Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber zu hoch eingruppiert, kann dies eine Korrektur dieser Eingruppierung ohne Änderungskündigung rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte die vom Arbeitgeber vorgenommene Rückgruppierung von der zunächst gewährten Eingruppierung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen...

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2019 - 17 Sa 2297/18)