Rotatorenmanschette-Zerrung bei Stuntfrau kann nicht als Unfallfolge anerkannt werden (19.03.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Rotatorenmanschette-Zerrung bei einer Stuntfrau nach einem Sturz aus dem Stand heraus auf die rechte Schulter nicht als Unfallfolge anerkannt werden kann. Das Gericht verwies darauf, dass die Schadensanlage aus zahlreichen sportlichen Aktivitäten der Stuntfrau resultiere und der Unfallhergang als direktes Anpralltrauma nach unfallmedizinischen Erkenntnissen...

(SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 26.02.2019 - S 1 U 2389/18)