Risiken des Firmenzahlerverfahrens in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (13.01.2021)

Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil vom 09.12.2020 entschieden, dass die Krankenkasse von einem Arbeitnehmer keine freiwilligen Versicherungsbeiträge nachfordern darf, wenn diese zunächst vom Arbeitgeber gezahlt, aber in einem anschließenden Insolvenzverfahren von der Krankenkasse an die Insolvenzmasse zurückerstattet worden waren.

(SG Dresden, Urteil vom 09.12.2020 - S 25 KR 328/17)