Querschnittsgelähmter Versicherter hat Anspruch auf Handbike (15.10.2021)

Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im
Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall
eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied in einem
das Hessischen Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Urteil vom 13.10.2021 - L 1 KR 65/20)