Berufskrankheiten sind ebenso wie Arbeitsunfälle Versicherungsfälle der gesetzlichen
Unfallversicherung. Eine Anerkennung als Wie-Berufskrankheit kommt in Betracht, wenn eine Erkrankung - wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung - nicht in die Verordnung als Berufskrankheit aufgenommen ist, aber aufgrund neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Aufnahme vorliegen. Wissenschaftliche...
(Hessisches LSG, Urteil vom 13.08.2019 - L 3 U 145/14)