Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
(BSG, Urteil vom 08.12.2021 - B 2 U 12/20 R)