Privathaftpflichtversicherung muss für Schaden an ausgebranntem „Mobilheim“ aufkommen (13.01.2020)

Das Landgericht Coburg hat der Klage eines Versicherungsnehmers auf Leistungen aus einer Forderungsausfallversicherung stattgegeben. Weil der Kläger den in einem Versäumnisurteil zu seinen Gunsten festgelegten Geldbetrag aus der Zerstörung seines „Mobilheims“ nicht vollstrecken konnte, verurteilte das Landgericht Coburg den Versicherer zur Zahlung.

(LG Coburg, Urteil vom 21.09.2019 - 22 O 133/18)