Privates Telefonat: Sturz auf dem Weg zum Telefon im Hotelzimmer ist kein Arbeitsunfall (12.09.2019)

Beschäftigte sind auch auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt jedoch nur während der Betätigungen, die einen inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufweisen. Bestellt sich ein Versicherter ein Taxi, um einen Mietwagen für den im Anschluss an einen dienstlichen Kongress geplanten Urlaub abzuholen, so handelt es sich um eine private Verrichtung, die nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz...

(Hessisches LSG, Urteil vom 13.08.2019 - L 3 U 198/17)