Pressefreiheit bei Statusfeststellung eines Journalisten zu berücksichtigen (06.04.2023)

Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer abhängigen
Beschäftigung wie auch als Selbstständiger ausgeübt werden. Bei der Feststellung
des sozialversicherungsrechtlichen Status ist auch die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit
zu berücksichtigen. Dies entschied das Landessozialgericht Hessen.

(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 28.03.2023 - L 8 BA 52/19)