Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine in Heilbronn lebende polnische Arbeitnehmerin Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen hat, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt ist.
(SG Heilbronn, Urteil vom 18.02.2015 - S 10 AS 3035/13)