Pflegeheim hat keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko (26.09.2019)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Pflegeheim keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken hat, wenn bei den Patienten keine Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko bestehen.

(OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019 - 7 U 21/18)