Pferdelebensversicherung: Lahmheit und Schlachtuntauglichkeit eines Reit- und Sportpferdes senken Versicherungswert auf Null (31.10.2019)

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die dauernde Lahmheit und Schlachtuntauglichkeit eines Reit- und Sportpferdes dessen Versicherungswert auf Null senken können. Ist die Versicherungssumme an den Versicherungswert gekoppelt, entfällt dann die Versicherungsleistung einer gegen das Risiko der Nottötung abgeschlossenen Pferdelebensversicherung.

(AG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.2019 - 32 C 1479/18 (18))