"Ost-Rente" trotz Rückumzug in die alten Länder (28.05.2021)

Zieht ein Rentenbezieher nach dem FRG von den neuen in die alten Bundesländer zurück, sind der Rentenberechnung weiterhin Entgeltpunkte Ost zugrunde zu legen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in einem Urteil entschieden.

(Landessozialgericht Essen, Urteil vom 23.04.2021 - L 18 R 673/19)