Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine 1971 in der DDR inhaftierte Frau Anspruch auf Beschädigtenversorgung und Anerkennung einer Verschlimmerung der psychischen Schäden aufgrund der DDR-Haft und einer Zwangsadoption ihrer Tochter hat.
(SG Berlin, Urteil vom 11.04.2014 - S 139 VE 134/10)