Online-Antrag auf Arbeitslosengeld: Vor dem Absenden vollständig lesen (02.03.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Arbeitsloser sich nicht auf die Unkenntnis seiner Mitteilungspflicht berufen kann, wenn er den Empfang des Merkblatts „Rechte und Pflichten“ im Online-Antrag bestätigt hat.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.01.2021 - L 11 AL 15/19)