OLG Köln zur Haftung für Schäden durch Aufhalten eines wegrollenden Fahrzeugs (12.07.2019)

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung muss dies jedoch nicht zwingend führen und ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

(OLG Köln, Urteil vom 05.07.2019 - 6 U 234/18)