Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellt kein Erdrutsch dar (15.04.2021)

Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellt kein Erdrutsch im Sinne der Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung dar. Dies hat das Landgericht Bamberg entschieden.

(LG Bamberg, Urteil vom 18.03.2021 - 41 O 301/20 Ver)