Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel im Rechtssinne und müssen somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.12.2021 - L 16 KR 113/21)