Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam (11.11.2022)

Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. August 2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 08.11.2022 - 6 AZR 15/22)