Mutterschaftsgeld für zweites Kind kann sich nahtlos an Elterngeld für erstes Kind anschließen (20.01.2020)

Das Landessozialgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch eine Reihe von Erhaltungstatbeständen aufrechterhalten werden kann. Eine Arbeitnehmerin deren Zeitvertrag während der ersten Schwangerschaft ausläuft, kann daher nahtlosen Anspruch auf Mutterschaftsgeld für ein zweites Kind haben, wenn die Mutterschutzfrist noch während des Bezugszeitraums von Elterngeld für das erste Kind beginnt.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.12.2019 - L 16 KR 191/18)