Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert (09.02.2021)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein dem Personalrat angehörender Arbeitnehmer, der nach der außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ein Kündigungsschutzverfahren einleitet, in der Ausübung seines Personalratsamtes nicht behindert werden darf, wenn die angegriffene Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Bei nicht offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung...

(BVerwG, Beschluss vom 04.02.2021 - 5 VR 1.20)