Mitarbeiter der Malta Air Ltd. erhalten vorerst weiter Kurzarbeitergeld (13.10.2020)

Bei der Bewilligung von Kurzarbeitergeld (Kug) für die Mitarbeiter der Airline bleibt die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an ihren Bescheid gebunden, mit dem sie die Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach anerkannt hat. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.09.2020 - L 20 AL 109/20 B ER)