Ein Profifußballer der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.2023 - L 2 78/21)