Mehrfache Telefonate einer Richterin mit Anwalt eines Verfahrensbeteiligten vor Klagerücknahme begründet keine Besorgnis der Befangenheit (22.03.2023)

Mehrfache Telefonate einer Richterin mit dem Anwalt eines Verfahrensbeteiligten vor einer Klagerücknahme begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Ein Ablehnungsantrag ist in einem solchen Fall von vornherein unzulässig. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

(Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.02.2023 - L 18 SF 210/22 AB)