Mehrere Steuerhinterziehungen mit Gesamtschaden von fast 155.000 EUR rechtfertigt Widerruf der Approbation eines Arztes (15.04.2020)

Begeht ein Arzt mehrere Steuerhinterziehungen mit einem Gesamtschaden von fast 155.000 EUR, so rechtfertigt dies den Widerruf seiner Approbation. In einem solchen Handeln liegen schwerwiegende im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehenden Straftaten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2020 - 13 A 296/19)