Maskenpflicht im Betrieb: Kann ein Arbeitnehmer laut eines ärztlichen Attests keine Maske tragen, so ist er arbeitsunfähig (14.09.2021)

Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem - belegt durch ein ärztliches Attest - nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden und damit in der Hauptsache die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt.

(ArbG Siegburg, Urteil vom 18.08.2021 - 4 Ca 2301/20)