Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente ab Januar 2019
Der Bundestag hat am 8.11.2018 ein neues „Rentenpaket 2019“ beschlossen. Darin enthalten ist eine Leistungsverbesserung für neue Rentner, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Januar 2019 beginnt.
Die sog „Zurechnungszeit“ wird ab diesem Stichtag vom 62 Jahre und 3 Monaten schrittweise um 3 Jahre und 5 Kalendermonate angehoben.
Mit der Zurechnungszeit wird als beitragsfreie Zeit ein Durchschnittsentgelt für vor der Zurechnungszeit liegende Beitragszeiten ermittelt. Damit kann sich die zu zahlende Erwerbsminderungsrente für den neue Rentner deutlich erhöhen.