LSG stuft Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm nicht als Berufskrankheit ein (24.02.2022)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine 14-monatige Tätigkeit im Groundhandling von Hubschraubern selbst bei erhöhter Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens ausreicht.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 20.01.2022 - L 14 U 107/20)