LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt „Schlüssiges Konzept“ der Angemessenheitsregelung der Unterkunftskosten für SGB II (12.06.2020)

Die Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten darf auf der Grundlage des von der Stadt Wuppertal erstellten qualifizierten Mietspiegels 2016 erfolgen. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.

(Landessozialgericht Essen, Urteil vom 14.02.2020 - L 21 AS 477/17)