LSG Bayern zu den Voraussetzungen für vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte (13.07.2020)

Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem Urteil entschieden, dass auf die für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte erforderlichen Mindestversicherungszeiten von 45 Jahren auch Zeiten von Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft nach bereits eingetretener Insolvenz des letzten Arbeitgebers anzurechnen sind. Dies...

(Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2020 - L 1 R 457/18)