LG Coburg zur Sorgfaltspflicht beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte (09.06.2020)

Die Klage eines Gebäudebrandversicherers gegen den Privathaftpflichtversicherer eines Mieters auf Ausgleich eines Brandschadens hatte beim Landgericht Coburg Erfolg, weil der Mieter ein gebraucht erworbenes Elektrospielzeug in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte. Hierbei war der im Spielzeug verbaute Akku explodiert und es kam zum Brand.

(LG Coburg, Urteil vom 22.01.2019 - 23 O 464/17)