Landwirtschaftbetriebs-Versicherung kann Versicherungsleistung nach Brand wegen falscher Einlagerung von Heu kürzen (01.12.2020)

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass nach der Einlagerung von Heu regelmäßige und engmaschige Temperaturmessungen erforderlich sind und ein Landwirt seine Obliegenheiten aus einem Versicherungsvertrag grob fahrlässig verletzt, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass jeder Punkt des Stapels kontrolliert werden kann.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.09.2020 - 11 U 68/19)