Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Verkaufshilfe in Kurzarbeit mit der Begründung abgelehnt, dass während der Kurzarbeit Null die beiderseitigen Leistungsverpflichtungen aufgehoben sind.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20)