Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz
ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21)