Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen (11.02.2022)

Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz
ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes entschieden.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21)