Kürzung von Urlaubsansprüchen aus Elternzeit zulässig (20.03.2019)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG auch für den Zeitraum der Elternzeit besteht, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.

(BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 362/18)