Kürzung von Asylbewerberleistungen bei Zuständigkeit eines anderen Staates für Durchführung des Asylverfahrens verfassungsgemäß (11.03.2020)

Das Sozialgericht Osnabrück hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer Leistungskürzung nach Abweisung eines Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Staates für die Durchführung des Asylverfahrens bestätigt.

(SozG Osnabrück, Beschluss vom 27.01.2020 - S 44 AY 76/19 ER)