Kürzung der Ausbildungsvergütung bei Teilzeit zulässig (03.12.2020)

Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 01.12.2020 - 9 AZR 104/20)