Ist ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
(Hessisches LAG, Beschluss vom 01.02.2022 - 19 Ta 507/21)
Ist ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
(Hessisches LAG, Beschluss vom 01.02.2022 - 19 Ta 507/21)