Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers vor dem Arbeitsgericht (03.03.2022)

Ist ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

(Hessisches LAG, Beschluss vom 01.02.2022 - 19 Ta 507/21)