Kündigungsgrund Bezeichnung als „Ming Vase“ (19.05.2021)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming
Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und
Wiederholung „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ ein Grund für eine außerordentliche
Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein kann, wenn
aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung
zu erkennen sei.

(ArbG Berlin, Beschluss vom 05.05.2021 - 55 BV 2053/21)