Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an wildem Streik wirksam (14.04.2022)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen
und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden - also nicht von
einer Gewerkschaft organisierten - Streik gekündigt worden war. Das Gericht hat in zwei Fällen
die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis...

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022 - 20 Ca 10257/21)