Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube (14.09.2022)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als
wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video veröffentlicht hat, das eine Darstellung des Tores
eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ enthielt.

(ArbG Berlin, Urteil vom 12.09.2022 - 22 Ca 223/22)