Kündigung von Mitarbeitern der „Lindenstraße“ rechtmäßig (25.09.2019)

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigung eines Mitarbeiters der „Lindenstraße“ aus betrieblichen Gründen rechtmäßig war. Da die Produktion der „Lindenstraße“ eingestellt werde, können die Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt werden.

(ArbG Köln, Urteil vom 18.09.2019 - 2 Ca 2696/19, 2 Ca 2697/19 und 2 Ca 2699/19 und 2 Ca 2698/19 (Urteil v. 14.08.2019))