Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene rechtmäßig (18.07.2019)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des
Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.

(ArbG Berlin, Urteil vom 17.07.2019 - 60 Ca 455/19)