Das Arbeitsgericht Berlin hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des
Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.
(ArbG Berlin, Urteil vom 17.07.2019 - 60 Ca 455/19)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des
Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.
(ArbG Berlin, Urteil vom 17.07.2019 - 60 Ca 455/19)