Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen
Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB*. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22)