Kündigung aufgrund unternehmerischer Entscheidungen: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Beschäftigungsgarantie (16.05.2019)

Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Dies gibt schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung...

(BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 6 AZR 329/18)