Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit nicht von der Versicherung erstattet werden müssen.
(AG München, Urteil vom 27.12.2013 - 121 C 27553/12)
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit nicht von der Versicherung erstattet werden müssen.
(AG München, Urteil vom 27.12.2013 - 121 C 27553/12)