Krankenkassen müssen Kosten für Zolgensma nicht übernehmen (07.07.2020)

Das LSG Celle-Bremen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Zolgensma, ein Medikament um die Erbkrankheit Spinale Muskelatrophie zu behandeln. Die Krankenkasse muss die Behandlung eines erkrankten Kindes mit Zolgensma dem „teuerstes Medikament der Welt“ nicht bezahlen, wenn die Behandlung weder medizinisch erforderlich noch ärztlich beabsichtigt ist.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22.06.2020 - L 16 KR 223/20 B ER)